Urteil: Adblocker zu nutzen, ist rechtlich einwandfrei

Das Oberlandesgericht Köln hat bestätigt, dass die Nutzung von Adblockern zulässig ist. Internet-User dürfen frei entscheiden, ob sie Display Ads konsumieren möchten oder diese generell mit einem Adblocker ausschalten. Ob das dahinterstehende Geschäftsmodell ebenfalls juristisch einwandfrei ist, muss noch geklärt werden. Bei Adblock können sich Werbetreibende auf sog. White-Lists einkaufen.

256px-Adblock_Plus_2014_Logo.svgDas Adblocker Urteil aus Köln ist für Axel Springer, dem klagenden Unternehmen, als auch für Publisher ein herber Rückschlag. Geschäftsmodelle geraten so zunehmend ins Wanken. Der OVK schätzt, dass rund 21% der deutschen Internet-User bereits auf Adblocker setzen. Das bedeutet für Werbetreibende und Website-Betreiber deutliche Umsatzverluste, wenn die Refinanzierung über Werbeeinnahmen erfolgt.

Andererseits ist die Kreativbranche mehr denn je aufgefordert, Inhalte zu kreieren, die die Nutzer nicht als störend, aufdringlich und nervend empfinden. Andererseits sollte aber auch ein Imagewandel angestoßen werden. Den Usern fehlt offensichtlich das Bewusstsein, dass das Internet Kosten verursacht.

Im Studiengang Master Sales and Marketing werden wir in dem Modul Online-Marketing dieses Thema aufgreifen und kreativere Werbeformate analysieren.

Hier können die Details nachgelesen werden: https://www.haufe.de/marketing-vertrieb/online-marketing/adblocker-sind-in-deutschland-zulaessig_132_364426.html?xing_share=news